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Die öffentliche Verwaltung zukunftsfit gestalten – das ist ein klarer Fokus des 182-seitigen Regierungsprogramms. Die Kooperation zwischen innovativen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern soll zu dieser Zielerreichung beitragen. Was hat die neue Bundesregierung im Bereich IÖB geplant?

Ein Blick ins Regierungsprogramm gibt erste Aufschlüsse dazu:

  • Ausbau der innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung (IÖB) auf Bundesebene auf 2% des Beschaffungsvolumens des jeweiligen zentralen öffentlichen Auftraggebers (S. 135 – Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung);
  • Innovative öffentliche Beschaffung forcieren: Der Staat soll bei der Beschaffung von Innovation eine Vorbildrolle übernehmen; der öffentliche Sektor muss als Referenzmarkt für in Österreich entwickelte neue Technologien und Dienstleistungen dienen (S. 79 – Innovation und Digitalisierung);
  • Teilnahme der öffentlichen Hand an digitalen Leuchtturmprojekten – Innovationspartnerschaften in der Entwicklungsphase (S. 83 – Innovation und Digitalisierung);
  • Internationale Beispiele wie Estland oder Schweden zeigen die Möglichkeiten von Effizienzsteigerung und Bürgerorientierung in der Verwaltung auf: Durch e-Government wird die Verwaltung serviceorientierter, der Zugang zu Informationen wird vereinfacht und Behördenwege finden digital statt. Durch innovationsorientierte öffentliche Beschaffung kann die öffentliche Hand im Rahmen der digitalen Transformation dazu beitragen, Österreich zum Vorreiter der Innovation und Digitalisierung weiterzuentwickeln (S. 80 – Innovation und Digitalisierung); 
  • Definition von Pilotprojekten in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um die Umsetzung der digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung zu fördern (Blockchain, künstliche Intelligenz etc.) (S. 81 – Innovation und Digitalisierung);
  • Digitaler Standort Österreich: Forcierung österreichischer Unternehmen zur Entwicklung öffentlicher digitaler Produkte (S. 19 – Verwaltungsreform und Verfassung);
  • Innovationsfreundliches, nachhaltiges Beschaffungswesen ausbauen und eigene Mittel für Verwaltungsmodernisierung bereitstellen (Reform des Vergaberechts) (S. 81 – Innovation und Digitalisierung);
  • Nachhaltiges, innovationsfreundliches Beschaffungswesen im Bundesbereich fördern: Paradigmenwechsel vom Billigstbieter zum Bestbieter zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung (z.B. „ökologischer Fußabdruck“) (S. 172 – Umwelt)  

Quelle: Regierungsprogramm

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