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Betreffend Innovation, ist vor allem die Innovationspartnerschaft als neues Vergabeverfahren hervorzuheben. Auch der Ausbau der e-Vergabe und die besondere Berücksichtigung von KMU können für innovative Unternehmen sowie öffentliche Beschaffer von Vorteil sein.

Was wird durch das BVergG 2018 geregelt?

Ziel des Vergaberechts ist es, öffentliche Aufträge an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu marktgerechten Preisen zu vergeben. Hierbei gelten für die Vergabe der Verfahren Grundsätze, wie fairer Wettbewerb, das Diskriminierungsverbot und die Angemessenheit der Preise. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen zu den Themen Innovation, Vereinfachung von Angebotslegung und KMU-freundliche Ausschreibungen.

Was ist unter „Innovationspartnerschaft“ zu verstehen?

Eine wesentliche Neuerung ist die sogenannte „Innovationspartnerschaft“. Diese neue Verfahrensart darf dann gewählt werden, wenn Bedarf nach einer innovativen Ware oder Leistung besteht, die am Markt (noch) nicht verfügbar ist. Unter gewissen Voraussetzungen kann die entwickelte Leistung im Anschluss auch direkt (ohne Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens) erworben werden.

Öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber können im Rahmen der Partnerschaft mit einem oder mehreren Partnern zusammenarbeiten und haben damit die Möglichkeit für eine langfristige Kooperation zur (Weiter-) Entwicklung innovativer Leistungen.

Welche Vorteile bringt die die e-Vergabe?

Das neue BVergG 2018 verpflichtet öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber ab spätestens 18.10.2018 zumindest im Oberschwellenbereich zu elektronischen Vergabeverfahren. Es wird davon ausgegangen, dass die elektronische Vergabe wesentlich zur Vereinfachung von Vergabeverfahren, zu mehr Transparenz, zur Senkung von Transaktions- und Prozesskosten und zur Verbesserung der Beschaffungsergebnisse beitragen kann. Je nach Plattform werden die Bieterinnen und Bieter durch das Vergabeverfahren geleitet und anhand automatisierte Überprüfungen auf allfällige Versäumnisse oder Fehler bei Verfassen des Angebotes hingewiesen. Das stellt einen klaren Mehrwert sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber dar.

Welche Chancen ergeben sich für KMU?

Die Grundsätze des Vergabeverfahrens wurden zum Vorteil von Klein- und Mittelbetrieben ausgeweitet. Nunmehr ist im Gesetz auch verankert, dass bei der Konzeption und bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Möglichkeit auf die Teilnahme von KMU Bedacht zu nehmen ist. Um Unternehmen bei der Abgabe von Angeboten zu unterstützen, hat die IÖB-Servicestelle einen Leitfaden erarbeitet.

Den IÖB-Leitfaden finden Sie rechts oben im Download-Bereich dieser Seite neben dem Leitfaden "Fit für den Wettbewerb“ und einem Videolink, die Ihnen das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zur Verfügung stellt.

Auch die IÖB-Servicestelle bietet eine Kurzinformation zum Thema „KMU- und Startup-freundlich ausschreiben“. Informieren Sie sich HIER.

Kontakt IÖB

Mo. - Do.: 09:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 09:00 - 13:30 Uhr

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