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Der Staat soll nicht experimentieren – aber er muss lernen, sich weiterzuentwickeln. Innovationsbeschaffung bedeutet nicht, unkontrollierte Risiken einzugehen. Sie bedeutet, neue Lösungen kontrolliert zu testen, um öffentliche Leistungen kontinuierlich zu verbessern und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. 

Wir klären auf:

  • Innovationsbeschaffung bedeutet nicht blindes Ausprobieren. Ziel ist nicht das Experiment um des Experiments willen, sondern die systematische Suche nach besseren Lösungen für öffentliche Herausforderungen. Dafür stehen strukturierte und rechtssichere Verfahren zur Verfügung. 

  • Öffentliche Verwaltung muss Probleme lösen, nicht den Status quo verwalten. Digitalisierung, Klimawandel, Fachkräftemangel, demografischer Wandel oder Resilienzanforderungen lassen sich oft nicht mit den Lösungen von gestern bewältigen. 

  • Innovation erfolgt kontrolliert und schrittweise. Pilotprojekte, Tests, Markterkundungen und vorkommerzielle Beschaffung dienen dazu, Risiken früh zu erkennen und Lösungen vor einer breiten Einführung zu validieren. 

  • Der Staat war schon immer Treiber von Innovation. Viele heute selbstverständliche Lösungen – von digitalen Verwaltungsservices bis zu modernen Verkehrs- und Energiesystemen – wurden durch öffentliche Nachfrage, Pilotierungen und frühe Anwendungen ermöglicht. Die öffentliche Beschaffung ist ein zentraler Innovationshebel. 

  • Nicht zu innovieren ist ebenfalls ein Experiment – nur mit ungewissem Ausgang. Wer an veralteten Prozessen oder Technologien festhält, geht das Risiko ein, dass öffentliche Leistungen teurer, ineffizienter oder weniger wirksam werden. 

  • Der Staat muss verantwortungsvoll mit Steuergeld umgehen. Genau deshalb sollte er regelmäßig prüfen, ob bessere, effizientere oder nachhaltigere Lösungen verfügbar sind. Innovationsbeschaffung ist Ausdruck von Verantwortung, nicht von Abenteuerlust. 

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