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Innovation ist kein Buzzword, sondern ein Werkzeug, um öffentliche Aufgaben besser zu erfüllen. Niemand beschafft Innovation um der Innovation willen. Beschafft werden bessere Lösungen für konkrete Probleme – schneller, effizienter, nachhaltiger oder mit höherem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger.

Wir klären auf:

  • Innovation ist kein Selbstzweck, sondern Problemlösung. In der öffentlichen Beschaffung geht es nicht darum, etwas „Neues“ zu kaufen, sondern bessere Wege zu finden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen – effizienter, nachhaltiger oder bürgernäher. Innovation ist im BVergG als neue oder deutlich verbesserte Waren, Dienstleistungen oder Verfahren definiert. 

  • Die Herausforderungen sind real – daher braucht es neue Lösungen. Digitalisierung, Klimawandel, Fachkräftemangel, demografischer Wandel oder Resilienz lassen sich oft nicht mit den Lösungen von gestern bewältigen. Die Beschaffung kann dazu beitragen, geeignete Antworten auf diese Herausforderungen zu finden. 

  • Innovation schafft messbaren Nutzen. Innovative Beschaffung kann zu effizienteren Prozessen, besseren Dienstleistungen, geringeren Betriebskosten, höherer Nachhaltigkeit und besserer Zielerreichung führen.  

  • Die öffentliche Hand verfügt über einen enormen Hebel. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 70 Milliarden Euro in Österreich kann die öffentliche Nachfrage Märkte mitgestalten, Innovationen beschleunigen und wirtschaftliche Entwicklung fördern. 

  • Ohne Innovation drohen höhere Folgekosten. Wer ausschließlich bestehende Lösungen beschafft, riskiert ineffiziente Prozesse, steigende Betriebskosten und verpasste Chancen zur Modernisierung.

  • Innovation ist längst Teil öffentlicher Strategien. Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft oder Resilienz können häufig nur erreicht werden, wenn Beschaffung strategisch genutzt wird und Raum für neue Lösungsansätze schafft. 

Kontakt IÖB

Mo. - Do.: 09:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 09:00 - 13:30 Uhr

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