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Innovationsbeschaffung ist kein Sonderweg außerhalb des Vergaberechts – sie ist ausdrücklich Teil davon. Die eigentliche Herausforderung liegt meist nicht im Vergaberecht selbst, sondern in fehlender Erfahrung in der Beschaffung innovativer Lösungen. Wer den Markt systematisch erkundet und bestehende Unterstützungsangebote nutzt, kann Innovationsbeschaffung ebenso rechtssicher durchführen wie jede andere Beschaffung. 

Wir klären auf:

  • Innovation ist rechtlich vorgesehen, nicht rechtlich unsicher. Das europäische und das nationale Vergaberecht sehen Innovationsbeschaffung ausdrücklich vor. Instrumente wie Innovationspartnerschaften wurden gerade geschaffen, um innovative Lösungen rechtssicher beschaffen zu können. 

  • Für IÖB gelten dieselben vergaberechtlichen Grundprinzipien wie für jede andere Beschaffung. Transparenz, Gleichbehandlung, Wettbewerb und Nachvollziehbarkeit bleiben unverändert bestehen. Innovation verändert den Beschaffungsgegenstand, nicht die Rechtssicherheit des Verfahrens. 

  • Innovationsbeschaffung nutzt überwiegend etablierte Vergabeverfahren. In den meisten Fällen werden dieselben, seit Jahren bewährten Verfahren des BVergG eingesetzt wie bei der Beschaffung von Standardleistungen. 

  • Die wahrgenommene Unsicherheit entsteht häufig durch mangelnde Erfahrung. Viele Beschaffungsverantwortliche beschaffen selten Innovationen. Was unbekannt ist, wird oft als riskanter wahrgenommen, obwohl dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Unterstützungs- und Beratungsangebote helfen dabei, diese Wissenslücke zu schließen. 

  • IÖB-Markterkundungen sind langjährig erprobt. Die IÖB-Challenge und andere Markterkundungsformate sind bereits über Jahre erfolgreich im Einsatz. Sie dienen dazu, den Markt besser kennenzulernen und Beschaffungen fundierter vorzubereiten. 

  • Mehr Wissen bedeutet mehr Rechtssicherheit. Wer den Markt frühzeitig erkundet, Lösungen kennt und Bedarfe besser spezifiziert, reduziert das Risiko von Fehlbeschaffungen, unklaren Leistungsbeschreibungen oder ungeeigneten Zuschlagskriterien. 

Kontakt IÖB

Mo. - Do.: 09:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 09:00 - 13:30 Uhr

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