Das Vergaberecht ist kein Hindernis für Innovation – es schafft den Rahmen dafür. Das Vergaberecht schafft die Spielregeln für fairen Wettbewerb. Innovationsbeschaffung nutzt genau diesen Wettbewerb, um bessere, effizientere und zukunftsfähigere Lösungen für öffentliche Aufgaben zu finden.
Wir klären auf:
Innovation ist kein Sonderfall außerhalb des Vergaberechts, sondern ausdrücklich vorgesehen. Das europäische und das österreichische Vergaberecht enthalten eigene Instrumente und Verfahren, um innovative Lösungen rechtssicher beschaffen zu können. Innovation ist daher kein Widerspruch zum Vergaberecht, sondern ein legitimes Beschaffungsziel.
Das Vergaberecht schreibt kein bestimmtes Produkt vor. Es soll Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicherstellen. Gerade funktionale Leistungsbeschreibungen ermöglichen es, neue und bessere Lösungsansätze zuzulassen, anstatt bestehende Produkte zu bevorzugen.
Markterkundung und Wettbewerb fördern Innovation. Das Vergaberecht verbietet nicht den Dialog mit dem Markt – im Gegenteil: Eine professionelle Markterkundung hilft, den Stand der Technik kennenzulernen und innovative Aspekte in Ausschreibungen zu berücksichtigen.
Innovationsbeschaffung nutzt dieselben vergaberechtlichen Grundsätze wie jede andere Beschaffung. Transparenz, Gleichbehandlung, Nachvollziehbarkeit und Wettbewerb bleiben vollständig erhalten. Innovation verändert den Beschaffungsgegenstand, nicht die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens.
Zu enge Ausschreibungen stehen oft Innovation im Weg – nicht das Vergaberecht. Wenn Anforderungen zu eng formuliert werden, entsteht weniger Wettbewerb und weniger Innovationspotenzial. Offene und bedarfsorientierte Ausschreibungen schaffen hingegen Raum für neue Lösungen.
Innovation für bestmögliche Ergebnisse für die öffentliche Hand. Das Vergaberecht soll einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Innovation sorgt dafür, dass dieser Wettbewerb nicht nur um bekannte Lösungen, sondern um die beste Lösung geführt wird.
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