Innovation reduziert nicht die Kontrolle – sie erweitert die Auswahlmöglichkeiten. Wer den Markt frühzeitig einbindet, klare Ziele definiert und Lösungen anhand ihres Nutzens bewertet, trifft oft bessere und fundiertere Entscheidungen als bei der ausschließlichen Beschaffung bekannter Standardlösungen.
Wir klären auf:
Vergleichbarkeit entsteht durch Anforderungen, nicht durch Standardprodukte. Öffentliche Auftraggeber müssen nicht identische Lösungen vergleichen, sondern können Angebote anhand klar definierter Ziele, Leistungsmerkmale, Wirkungen und Lebenszykluskosten bewerten. Funktionale Leistungsbeschreibungen schaffen mehr Wettbewerb und eröffnen Raum für bessere Lösungen.
Innovation bedeutet nicht Kontrollverlust. Vergaberechtliche Verfahren, Eignungsprüfungen, Zuschlagskriterien und Vertragsmanagement gelten auch für innovative Lösungen. Die öffentliche Hand behält weiterhin die volle Kontrolle über das Verfahren und die Vergabeentscheidung.
Zu viel Standardisierung kann bessere Lösungen verhindern. Wer ausschließlich bekannte Produkte beschafft, erhält oft nur Optimierungen des Bestehenden. Innovation ermöglicht es, neue Wege zur Erreichung öffentlicher Ziele wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Effizienz zu identifizieren.
Pilotprojekte schaffen zusätzliche Sicherheit. Innovative Lösungen können zunächst in kleinem Maßstab getestet werden. Dadurch entsteht mehr Wissen über die tatsächliche Leistungsfähigkeit einer Lösung, bevor eine größere Beschaffung erfolgt.
Markterkundung erhöht die Entscheidungssicherheit. Durch eine frühzeitige Erkundung des Marktes gewinnen Auftraggeber ein besseres Verständnis über verfügbare Lösungen und können fundiertere Beschaffungsentscheidungen treffen.
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