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Von der Forschung zur Beschaffung. Die Innovationspartnerschaft "Straßenkraftwerk" der ASFINAG in Kooperation mit der FFG ist die erste durchgeführte F&E-Innovationspartnerschaft in Österreich. Aus der kinetischen Energie rollender Fahrzeuge soll dabei Strom erzeugt werden. Aber der Reihe nach.

Die Innovationspartnerschaft: Entwicklung und Beschaffung in einem
Das Vergabeinstrument Innovationspartnerschaft steht Beschafferinnen und Beschaffern seit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2018 zu Verfügung. Sie  ermöglicht öffentlichen Auftraggebern eine langfristige Partnerschaft für die Entwicklung und den anschließenden Kauf der neu entwickelten Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen.

Sie besteht im Wesentlichen aus drei Abschnitten, die von der Ausschreibung (Phase 1) über die Entwicklung (Phase 2), bis hin zum Erwerb der Innovation (Phase 3) führen. Ein getrenntes (weiteres) Vergabeverfahren für den Kauf ist nicht erforderlich. Entscheidend für eine erfolgreiche Anwendung ist ein ausreichendes Augenmerk auf Phase 0: die strategische Vorbereitung mitsamt Markterkundung.

F&E-Innovationspartnerschaft: Förderung inklusive
Basierend auf der rechtlichen Novellierung hat die FFG ein konkretes Unterstützungsangebot entwickelt: die F&E-Innovationspartnerschaft. Sie erleichtert öffentlichen Auftraggebern die Abwicklung, indem die Kosten der Entwicklungsphase gefördert werden.

Welche Vorteile bietet Ihnen die F&E-Innovationspartnerschaft?
Neben der Förderung Ihrer Entwicklungskosten profitieren öffentliche Auftraggeber von weiteren Vorteilen: So können die Letztangebote einer F&E- Innovationspartnerschaft auch als Förderanträge herangezogen werden und gemeinsam mit den Verträgen über die Innovationspartnerschaft, Förderungsverträge bzw. deren Mittelgebern abgeschlossen werden. Dadurch wird das Entwicklungsrisiko einer Innovation wesentlich reduziert und die Beschaffung für öffentliche Organisationen attraktiver.

Sie haben noch Fragen zur Innovationspartnerschaft?
Kommen Sie am 14. Mai 2019 zum Seminar „Innovationspartnerschaft“ der IÖB-Servicestelle auf der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB). Profitieren Sie vom Know-how und Praxiswissen unserer Vorreiterinnen und Vorreiter sowie Expertinnen und Experten.

Tipp: Werfen Sie einen Blick in den IÖB-Rechtsleitfaden (Kapitel 4: S. 21-26) oder kontaktieren Sie uns!

Kontakt IÖB

Mo. - Do.: 09:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 09:00 - 13:30 Uhr

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