Förderung für IÖB-Projekte
Die IÖB-Toolbox
- Sie sind eine öffentliche Auftraggeberin/öffentlicher Auftraggeber?
- Sie planen ein innovatives Projekt?
- Sie planen den Kauf eines innovativen Produkts/einer Dienstleistung?
- Sie möchten mit einem innovativen Unternehmen ein Pilot-Projekt durchführen?
Dann Kontaktieren Sie uns!
Die IÖB-Servicestelle unterstützt innovationsfreudige Beschafferinnen und Beschaffer bei der Realisierung ihrer Innovationsvorhaben. Unkompliziert und niederschwellig im Rahmen der IÖB-Toolbox- Förderung.
Die Förderung enthält zwei voneinander unabhängige (aber kombinierbare) Module:
1. IÖB-Toolbox Transfer
IÖB-Toolbox Transfer ist eine Investitionsförderung für innovative Beschaffungsprojekte. Für das Modul Transfer ist ein Zuschuss von bis zu 90% der förderbaren Kosten, maximal jedoch EUR 100.000,–, möglich. In diesem Modul wird die Durchführung innovativer Beschaffungsprojekte (Kauf von innovativen Produkten und /oder Dienstleistungen) gefördert.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Förderungsbedarf sowie der Bewertung des Projektes entsprechend den inhaltlichen Kriterien.
2. IÖB-Toolbox Prepare
IÖB-ToolboxPrepare Untermodul A1 fördert die Beratungskosten für die Gestaltung und Durchführung von IÖB-Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform. Die Zuschussförderung für das Untermodul A1 Prepare kann bis zu 90% der förderbaren Kosten betragen, ist jedoch mit EUR 15.000,– der förderbaren Kosten begrenzt. Förderbar sind die Gestaltung und Durchführung von Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform mit zertifizierten Beraterinnen und Beratern. Interessierte Beraterinnen und Berater können sich für die Durchführung von Challenges von der IÖB-Servicestelle zertifizieren lassen.
IÖB-Toolbox Prepare Untermodul A2 fördertseit 2024 Kosten für juristische und/oder technische Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungen.
Das Untermodul A2 Prepare kann bis zu EUR 20.000,– bzw. bis zu 90 % der förderbaren Projektkosten betragen.
Wer wird gefördert?
Förderbar sind öffentliche Auftraggeber gemäß § 4 oder §§ 167, 168 des österreichischen Bundesvergabegesetz 2018, die außerhalb der Bundesverwaltung stehen. Förderbar sind Projekte, die außerhalb des hoheitlichen Tätigkeitsbereichs der Einreicherin/des Einreichers stehen. Nicht antragslegitimiert sind Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR).
Wo und wann kann ich einreichen?
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über den Fördermanager der aws.
Bis zum Datum des Einreichschlusses eingelangte, vollständige Förderungsanträge werden in der jeweiligen Jurysitzung berücksichtigt.
Einreichschluss Jurytermine
26.05.2025 18.06.2025
01.09.2025 23.09.2025
10.11.2025 03.12.2025
Sie haben Fragen zur IÖB-Toolbox bzw. möchten Beratung zu Ihrer Einreichung erhalten? Kontaktieren Sie unsere Ansprechperson Alexandra Satzinger unter:
alexandra.satzinger(at)ioeb.at
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Links & Downloads
Kontakt
Inhaltliche Beratung zum Projekt bzw. zur Einreichung:
IÖB-Servicestelle - Alexandra Satzinger
Tel.: +43 1 24570 - 508 519
Förderrichtlinien, Abwicklung, Abrechnung, Auszahlung:
aws - Eva Maria Beck
Tel.: +43 1 501 75 - 548
Technische Fragen zum Fördermanager:
aws - Support Fördermanager
Tel.: +43 1 501 75 - 110
Kooperationspartner

